Rechtsprechung
   VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22.GI.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16088
VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22.GI.A (https://dejure.org/2023,16088)
VG Gießen, Entscheidung vom 29.06.2023 - 2 K 2003/22.GI.A (https://dejure.org/2023,16088)
VG Gießen, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 2 K 2003/22.GI.A (https://dejure.org/2023,16088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,16088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 161 Abs 2 Satz 1 VwGO, § 92 Abs 3 VwGO, Art 29 Abs 2 Satz 1 Dublin-III-VO, Art 7 Abs 1 Dublin-III-DVO, § 71 Abs 1 AufenthG, § 71 Abs 5 AufenthG
    Ablauf der Überstellungsfrist und Erledigung der Hauptsache

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 71; AufenthG 2004, § 71 Abs 1; AufenthG 2004, § 71 Abs 5; EGV 1560/2003, Art 7; EUV 118/2014; EUV 604/2013, Art 29 Abs 2; VwGO, § 161 Abs 2; VwGO, § 87a Abs 1; VwG... O, § 87a Abs 3; VwGO, § 92 Abs 3
    Syrien: Dublin Italien: Die Kosten des Verfahrens sind nach Ablauf der Überstellungsfrist regelmäßig dem BAMF aufzuerlegen; es entspricht regelmäßig der Billigkeit bei Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung eines Dublin-Bescheids wegen Fristablaufs, die Kosten des ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 3 ZB 20.50004

    Ablauf der Überstellungsfrist

    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Denn diese hat mit der Aufhebung ihres Bescheids vom 07.09.2022, mit dem der Asylantrag des Klägers wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung des Klägers nach Italien angeordnet worden war, die Erledigung der Klage herbeigeführt (vgl. zur Einstufung der Aufhebungsentscheidung als maßgebendes erledigendes Ereignis: Bay. VGH, Beschluss vom 18.05.2020 - 3 ZB 20.50004 -, juris Rdnr. 3).

    Parallel hierzu hat allerdings das Bundesamt das Abschiebungsverfahren während seiner gesamten Dauer unter Kontrolle zu halten und dabei stets zu prüfen, ob etwa nachträglich Abschiebungshindernisse entstehen, die zur Aufhebung der Abschiebungsanordnung führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rdnr. 9, 10; Bay. VGH, Beschluss vom 18.05.2020, a.a.O., Rdnr. 7).

  • VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Die Dublin-III-VO kennt das Institut der freiwilligen Ausreise nicht; vielmehr ist jede Dublin-Überstellung eine staatlich überwachte, selbst wenn sie auf eigene Initiative des Asylbewerbers und ohne Anwendung von Verwaltungszwang erfolgt (vgl. Art. 7 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 1560/2003, in der Fassung der EU-Durchführungsverordnung Nr. 118/2014, im Folgenden: Dublin-DVO; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, juris Rdnr. 18; ausführlich auch: VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A -, juris Rdnr. 7 ff.; VG München, Beschluss vom 05.09.2022 - M 30 S 22.50330 -, juris Rdnr. 22).

    Ein illegales Verhalten kann von dem Asylbewerber indes nicht verlangt werden (vgl. zu allem: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rdnr. 8; VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019, a.a.O., Rndr. 9).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Parallel hierzu hat allerdings das Bundesamt das Abschiebungsverfahren während seiner gesamten Dauer unter Kontrolle zu halten und dabei stets zu prüfen, ob etwa nachträglich Abschiebungshindernisse entstehen, die zur Aufhebung der Abschiebungsanordnung führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rdnr. 9, 10; Bay. VGH, Beschluss vom 18.05.2020, a.a.O., Rdnr. 7).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Die Dublin-III-VO kennt das Institut der freiwilligen Ausreise nicht; vielmehr ist jede Dublin-Überstellung eine staatlich überwachte, selbst wenn sie auf eigene Initiative des Asylbewerbers und ohne Anwendung von Verwaltungszwang erfolgt (vgl. Art. 7 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 1560/2003, in der Fassung der EU-Durchführungsverordnung Nr. 118/2014, im Folgenden: Dublin-DVO; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, juris Rdnr. 18; ausführlich auch: VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A -, juris Rdnr. 7 ff.; VG München, Beschluss vom 05.09.2022 - M 30 S 22.50330 -, juris Rdnr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen

    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Ein illegales Verhalten kann von dem Asylbewerber indes nicht verlangt werden (vgl. zu allem: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rdnr. 8; VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019, a.a.O., Rndr. 9).
  • BVerwG, 24.01.2023 - 1 C 55.21

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, denjenigen Beteiligten mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschluss vom 24.01.2023 - 1 C 55.21 -, juris Rdnr. 2 mit weiteren Nachweisen).
  • VG München, 05.09.2022 - M 30 S 22.50330

    Dublin-Verfahren, Zielstaat Belgien, Systemische Mängel (verneint), Freiwillige

    Auszug aus VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
    Die Dublin-III-VO kennt das Institut der freiwilligen Ausreise nicht; vielmehr ist jede Dublin-Überstellung eine staatlich überwachte, selbst wenn sie auf eigene Initiative des Asylbewerbers und ohne Anwendung von Verwaltungszwang erfolgt (vgl. Art. 7 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 1560/2003, in der Fassung der EU-Durchführungsverordnung Nr. 118/2014, im Folgenden: Dublin-DVO; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, juris Rdnr. 18; ausführlich auch: VG Münster, Beschluss vom 24.06.2019 - 8 K 3048/18.A -, juris Rdnr. 7 ff.; VG München, Beschluss vom 05.09.2022 - M 30 S 22.50330 -, juris Rdnr. 22).
  • VG Gießen, 11.08.2023 - 5 L 1385/23

    Iran: Dublin Italien: keine systemischen Mängel; keine hinreichend tragfähigen

    Im Übrigen ist aber auch jede Überstellung im Sinne des Art. 29 Dublin III-VO eine staatlich überwachte, selbst wenn sie auf eigene Initiative des Asylbewerbers und ohne Anwendung von Verwaltungszwang erfolgt (vgl. Art. 7 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfah ren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats angehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 222 S. 3) (im Folgenden: Dublin III-VO-DVO); BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1C 26.14 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 2 K 2003/22.GI.A -, juris; VG Münster, Beschluss vom 24. Juni 2 0 1 9 - 8 K 3048/18.A -, juris; VG München, Beschluss vom 5. September 2022 - M 30 S 22.50330 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht